Die Stadt Köln erhebt ab 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Geschäftliche Übernachtungen sind davon befreit, wenn ausgefüllte, amtliche Vordrucke und eine Arbeitgeberbescheinigung im Hotel vorgelegt werden.